Wenn es um die Wahl zwischen Selbstständigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender geht, gibt es einige wichtige Unterschiede zu beachten. Es ist entscheidend zu wissen, wann eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Hier erfährst du alles, was du zu diesem Thema wissen musst
Es ist wichtig, zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu unterscheiden, da für freie Berufe spezielle Regelungen gelten. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Umsätzen auch Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Dies kann am besten mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Es geht dabei nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einstufung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung gelten hohe Anforderungen.
Bei künstlerischen Tätigkeiten stellt sich die Frage, ob diese als freiberuflich oder gewerblich einzustufen sind. In Zweifelsfällen kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Bewertung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Kriterium zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, musst du kein Gewerbe anmelden, auch wenn andere freiberuflich tätige Arbeitskräfte beschäftigt werden. Die leitende Tätigkeit muss sich auf die gesamte Tätigkeit erstrecken, nicht nur auf Teilbereiche. Du bist leitend tätig, wenn du nicht nur die Ausführung der Arbeit, sondern auch die Organisation bestimmst. Außerdem trägst du die Verantwortung für jeden Auftrag.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierbei ist es empfehlenswert, einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, zu konsultieren.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht dasselbe wie eine freie Mitarbeit und unterscheidet sich daher deutlich
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